Trinkwasseruntersuchung
Legionellenprüfung
Objekterfassung - technische Bestandsaufnahme
Dekontaminations- und Sanierungsberatung
Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse (GFA)
gem. TrinkwV und VDI 6023
Reinigung / Desinfektion von Trinkwasserinstallationen
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Zertifiziert
Zur Gewährleistung Ihrer Sicherheit arbeiten wir ausschließlich mit zertifizierten Fachbetrieben zusammen, die wir zudem einer zusätzlichen Überprüfung unterzogen haben
Transparent
Wir finanzieren uns durch feste Gebühren, die von den Anbietern erhoben werden. Dies fördert den Wettbewerb und ermöglicht es uns, Ihnen attraktive Angebote zu präsentieren.
Diskret
Sie bestimmen, welcher Dienstleister Sie kontaktieren darf. Erst nach Ihrer Zustimmung übermitteln wir dem Anbieter Ihre Kontaktdaten Natürlich DSGVO konform.
Klare Preisstrukturen und günstigste Konditionen lassen eine klare Kalkulation für die Legionellenprüfung Ihrer Liegenschaften zu.
Auch wenn es einmal eilt, sind wir durch unser breites Labornetzwerk jederzeit und zeitnah in der Lage Ihren Auftrag fristgerecht auszuführen.
Die Probenahme erfolgt durch zertifiziertes Fachpersonal (DIN EN ISO 19458) und die Analyse durch ein zugelassenes Labor (DIN EN ISO 17025)
Für Ihre Herausforderungen haben wir immer ein offenes Ohr - und zwar nicht über einen Call-Center, sondern durch unsere geschulten und kompetenten Mitarbeiter.
Ich bin äußerst zufrieden mit der Legionellenprüfung von Eulas Laborservice. Der Termin wurde schnell und flexibel vereinbart, und das Team war pünktlich und professionell.
Die Prüfung verlief reibungslos und die Probenehmer waren sehr freundlich und hatten ein gepflegtes Erscheinungsbild. Die Ergebnisse kamen schnell und waren klar verständlich.
Dank der detaillierten Beratung fühle ich mich bestens informiert. Ich kann Eulas Laborservice nur weiterempfehlen und werde definitiv wieder auf ihren Service zurückkommen.
Durch die jahrzehntelange Erfahrung unserer Mitarbeiter im Bereich der Legionellenprüfung wissen wir genau, wo der Schuh drückt. Wir können die schnelle, rechtssichere und kostengünstige Ausführung Ihres Auftrages garantieren.
Optional bieten wir Ihnen eine Bestandsaufnahme Ihrer Trinkwasseranlage mit Festlegung der Probenahmestellen und Prüfung der Probenahmehähne.
Selbstverständlich können wir im Falle einer Kontamination sämtliche erforderlichen Maßnahmen schnell über unsere Partnerunternehmen abdecken.
untersuchungen
mehr als zwei Wohn-/Nutzeinheiten
mindestens eine Wohn-/Nutzeinheit ist vermietet
Duschen oder andere Einrichtungen, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, sind vorhanden
zentrale Trinkwassererwärmung (Warmwasserboiler)
Mehr als 400 Liter Speichervolumen
oder mehr als 3 Liter Wasser in der Rohrleitung, zwischen Trinkwassererwärmung und der am weitesten entfernten Entnahmestelle
Legionellen sind Stäbchenbakterien und kommen fast überall im Süßwasser und damit auch in Trinkwasseranlagen vor. In kleinen Mengen stellen sie für den Menschen kein gesundheitliches Risiko dar. Steigt ihre Konzentration jedoch stark an, können Legionellen sehr gefährlich werden. Die Bakterien können tödliche Lungenentzündungen verursachen. Eine gefährliche Konzentration von Legionellen entwickelt sich in der Regel im Warmwasser. Wassertemperaturen zwischen 25 und 55 Grad Celsius und wenig Zirkulation in der Wasserleitung bieten für die Bakterien ideale Bedingungen. Ist das Wasser mit Legionellen kontaminiert, können das Leitungssystem und die Wasserversorgungsanlage selbst, aber auch Klimaanlagen und Rückkühlsysteme befallen werden. Die gesundheitliche Gefahr geht dabei weniger von dem Verzehr legionellenbefallenen Wassers aus. Erst wenn Legionellen in versprühter Form, z. B. als Duschnebel, in die Lungen gelangen, kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen kommen.
Ja, die Prüfung ist gesetzliche Vorschrift. Grundlage hierfür ist § 31 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Je nach Nutzung Ihrer Immobilie können verschiedene Prüfzeiträume auf Sie zutreffen, welche in der Regel entweder 1-jährig oder 3-jährig anzusetzen sind. Jährlich haben Sie als Betreiber zu prüfen, wenn die Trinkwasserbereitstellung für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis erfolgt. 3-jährig prüfen Sie bei einer gewerblichen Tätigkeit die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer Vermietung oder einer sonstigen selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit vorliegt.
Im Befundfall sind zahlreiche wichtige Dinge für Sie zu beachten. Die einzelnen Schritte skizzieren wir Ihnen hier auf:
Information an Bewohner
Informieren Sie Ihre Mietenden und Miteigentümer über das Ergebnis der orientierenden Untersuchung.Kündigen Sie an, dass weitere Probenahmetermine erforderlich sind und der Zugang zur Wohnung gewährleistet werden muss.
Schriftliche Risikoabschätzung und Maßnahmen
Die Frist zur Nachuntersuchung ist mit 4 Wochen sehr eng. Sie benötigen ein geeignetes Dienstleistungsunternehmen, das eine schriftliche Risikoabschätzung durchführt und daraus empfohlene Maßnahmen zur Legionellenbekämpfung fristgerecht umsetzt.
Möglicherweise ist eine zusätzliche, weitergehende Untersuchung nötig
Unser Kooperationspartner bietet Ihnen modulare Dienstleistungspakete von der Analyse und Beratung über Sofort- sowie Desinfektionsmaßnahmen bis hin zu nachhaltigen Konzepten bei Legionellenbefall.
Fristen und Kontakt zum Gesundheitsamt
Informieren Sie das Gesundheitsamt vorab über die geplanten Maßnahmen.Teilen Sie dem Gesundheitsamt den geplanten Termin zur weitergehenden Untersuchung / Nachuntersuchung mit.Können Sie absehen, dass Sie die Frist von 4 Wochen bis zur nächsten Nachuntersuchung nicht einhalten können, kontaktieren Sie Ihr zuständiges Gesundheitsamt und bitten Sie um eine Fristverlängerung.Klären Sie, ob der Untersuchungsumfang geändert werden soll und teilen Sie uns dies mit.
Auftrag zur Nachuntersuchung
Erteilen Sie uns am besten gleich den Auftrag zur Durchführung der Nachuntersuchung. Bitte beachten Sie, es besteht eine Dokumentationspflicht sowie eine 10-jährige Aufbewahrungspflicht der Untersuchungsergebnisse.
Juristisch gesehen tragen alle Eigentümer und Betreibende von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden, in denen eine Trinkwasserabgabe an Dritte möglich ist, die Verantwortung und ein entsprechendes Haftungsrisiko.
Betroffene Vermietende, die gegen die Trinkwasserverordnung verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Das Gleiche gilt, wenn die Ergebnisse nicht rechtzeitig an das Gesundheitsamt übersendet oder die Unterlagen nicht zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
Hier muss man differenzieren: Umlagefähig sind die Kosten, die für die regelmäßig wiederkehrende Legionellenprüfung anfallen. Im Jahr der Prüfung dürfen diese Kosten komplett in die Betriebskostenabrechnung eingestellt werden. (Grundlage ist hier das BGH Urteil vom 11.11.2009, Az.: ZR 221/08) Zum Begriff „Legionellenprüfung“ zählt in dieser Betrachtung, die sogenannte orientierende Untersuchung, zu der die Entnahme der Wasserproben und deren mikrobiologische Untersuchung im Labor gehören.
Bitte beachten Sie: Kosten die einmalig anfallen, wie zum Beispiel die Einrichtung der Entnahmestellen für die Legionellenprüfung, sind nicht umlagefähig.
Die Legionellose gehört in Deutschland zu den häufigsten Krankheiten, die durch Wasser übertragen wird. Jährlich erkranken in Deutschland über 20.000 Menschen daran. Eine Infektion äußert sich vorwiegend in zwei Krankheitsverläufen:
Pontiac-Fieber:
Bei dieser harmloseren Form der Legionellen-Erkrankung treten eher grippeartige Beschwerden wie Kopf- und Gelenkschmerzen, Fieber und Schüttelfrost sowie allgemeines Krankheitsgefühl auf.
Legionärskrankheit:
Als Legionärskrankheit bezeichnet man eine gefährliche Lungenentzündung, medizinisch Legionellen-Pneumonie. Häufige Symptome sind hohes Fieber, Schüttelfrost und Atemnot. Seltener können Bauchschmerzen, Durchfall und Erbrechen auftreten. Die Legionärskrankheit ist gefährlich und kann – vor allem bei vorbelasteten Risikogruppen - tödlich verlaufen, wenn sie zu spät oder falsch behandelt wird.
Die komplexen Vorschriften der Trinkwasserverordnung (TrinkvW) einzuhalten, ist für Betreiber oft mit aufwendiger Kommunikation zu Handwerkern, Dienstleistern und Behörden wie dem Gesundheitsamt verbunden. Und sollte die Legionellenuntersuchung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, tragen Sie das Haftungsrisiko.
Verlassen Sie sich auf unsere Expertise: Nehmen Sie fachmännische Hilfe bei der Trinkwasseranalyse in Anspruch, mit der Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen:
Ihre Vorteile im Überblick:
einfache Koordination und zeitgerechte Terminierungdirekte
Ansprechpartner für Sie
Probenahme und Überprüfung durch unser Partnerlabor
modulares Leistungsangebot, das Sie individuell anpassen können